[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Damsdorf: I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Damsdorf, Kreis Segeberg vom 15.10.2021

I. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung

der Gemeinde Damsdorf, Kreis Segeberg

vom 15.10.2021

 

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 und 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 27.11.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 10.12.2025 folgende I. Nachtragssatzung für die Gemeinde Damsdorf erlassen: 

I.

§ 6 wird um einen weiteren Absatz ergänzt, so dass der bisherige Text als Absatz 1 gekennzeichnet wird. Absatz 2 wird mit folgender Formulierung neu hinzugefügt:

(2) Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall durch Beschluss die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister mit der Vergabe von Aufträgen über die in § 2 Abs. 2 festgelegten Wertgrenzen hinaus bevollmächtigen.

II.

Diese I. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Damsdorf, den 11.12.2025

gez. Gert Jürgens                                      (L.S.)

(Bürgermeister)

 

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